Gelbfieberimpfstellen, Beantragung der Zulassung oder einer Änderung
Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle sowie Änderungen müssen bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.
Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden. Als Gelbfieberimpfstelle können sich Ärztinnen bzw. Ärzte autorisieren lassen, die über Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin verfügen.
Die Gelbfieberimpfung ist als Reiseimpfung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Aufenthalte im tropischen Bereich Afrikas und Südamerikas zum eigenen Schutz öffentlich empfohlen. Bei Einreise in zahlreiche Ziel- oder Transitländer ist sie zudem zwingend vorgeschrieben. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt.
Mit dem Online-Dienst kann der Erstantrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Bayern gestellt werden, sowie folgende (Änderungs-)Anträge bei bereits zugelassener Gelbfieberimpfstelle in Bayern:
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
- Antrag auf Neuausstellung (z.B. bei Diebstahl)
- Antrag auf Standorterweiterung
- Antrag auf Ruhen der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
- Antrag auf Reaktivierung der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
- Antrag bei Aufgabe der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
- Nachweis über den Besuch eines Fortbildungskurses zum Thema Reise- und Tropenmedizin von mindestens 8 Stunden (im 2jährigen Turnus erforderlich)
- Antrag auf Anschriftenänderung
- Antrag auf Namensänderung
- Sonstiges
- Beglaubigte Approbationsurkunde
- Nachweis einer reisemedizinischen Basisqualifikation durch einen Fortbildungskurs im Bereich Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 32 Unterrichtsstunden mit Abschlussprüfung
Der Antrag ist auf elektronischem Weg bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg.
keine
Für die Anerkennung der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften fällt eine Gebühr von 100 EUR an.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR, bei Neuausstellung (z. B. Diebstahl) fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR an.
Die Kostenrechnung mit Überweisungsvordruck erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid bzw. der Zweitschrift.
Sie müssen unaufgefordert eine Kopie eines Teilnehmerzertifikates an einer Auffrischungsveranstaltung zum Thema Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 8 Unterrichtsstunden, mindestens alle 2 Jahre (z.B. von Landesärztekammer zertifizierte Fortbildungsveranstaltung) zusenden.
- Approbationsurkunde (Kopie)
(amtlich beglaubigt, nicht älter als einen Monat, Identitätsnachweis bei Namensänderung)
- Nachweis einer reisemedizinischen Basisqualifikation durch einen Fortbildungskurs im Bereich Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 32 Unterrichtsstunden mit Abschlussprüfung
- Verpflichtungserklärung
- § 7 Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG)