Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Schmidmühlen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Dienstleistungen

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital, Beantragung eines Zuschusses für Investitionen von Privatpersonen in junge innovative Unternehmen

Mit INVEST sollen private Investoren unterstützt werden, damit sie jungen innovativen Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung stellen. Den Unternehmen soll dadurch die erfolgreiche Finanzierung des Markteintritts und der Wachstumsphase erleichtert werden.

Mit der Fördermaßnahme INVEST soll der Zugang junger innovativer Unternehmen zu privatem Wagniskapital nachhaltig verbessert werden. Die INVEST-Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und zusätzlich aus einem Exitzuschuss.

Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens 3 Jahre lang halten. Er beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens EUR 10.000 zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu EUR 500.000 den Erwerbszuschuss erhalten. Investoren können sowohl als natürliche Person oder über eine Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG) in das Startup investieren, um den Erwerbszuschuss zu erhalten.
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.

Bei INVEST handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, das heißt im normalen Antragsverfahren zum Erwerbszuschuss reicht zunächst das Unternehmen einen Antrag auf INVEST-Förderfähigkeit ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investoren sein oder bereits einen Investor für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.
Anschließend stellt der Investor einen Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bewilligungsbescheid. Nach der Anteilsübernahme und Zahlung der Investitionssumme reicht der Investor die im Bescheid geforderten Unterlagen beim BAFA ein und beantragt die Auszahlung des Zuschusses, die nach Prüfung der Unterlagen erfolgt (Zahlungsabruf).

Es gibt keine Voraussetzungen.

Die Anträge zum INVEST-Zuschuss werden online über die bereitstehenden Formulare gestellt.


1.Antrag Unternehmen:

  • Füllen Sie das Formular online aus und senden den Antrag ab.
  • Drucken Sie das Antragsformular anschließend aus und unterschreiben dieses. Senden Sie es per Post an das BAFA.
  • Auf Basis des vollständigen Antrags und der Nachweise erstellt das BAFA einen Förderfähigkeitsbescheid. Werden einzelne Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt oder fehlen Nachweisdokumente, erhalten Sie eine Ablehnung.

2.Antrag des Investors (erst nach Antragstellung durch das Unternehmen):

  • Füllen Sie das Formular online aus und senden den Antrag ab.
  • Drucken Sie das Antragsformular anschließend aus und unterschreiben dieses. Senden Sie es dann per Post an das BAFA.
  • Auf Basis des vollständigen Antrags und der Nachweise erstellt das BAFA einen Bewilligungsbescheid. Werden einzelne Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt oder fehlen Nachweisdokumente, erhalten Sie eine Ablehnung.

3.Zahlungsabruf durch den Investor (nach Eingehen der Beteiligung):

  • Füllen Sie online das Formular „Zahlungsabruf“ aus und laden die im Bescheid geforderten Unterlagen zum Zahlungsabruf hoch. Senden Sie das Ganze online ab.
  • Nach Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen wird der Zuschuss, sofern alle in der Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt sind, auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

4. Prüfung der Einhaltung der dreijährigen Mindesthaltedauer:

  • Durch die Antragsteller ist nach Aufforderung durch das BAFA die Einhaltung der Auflagen zur Mindesthaltedauer jährlich nachzuweisen.

5.Antrag Exitzuschuss:

  • Füllen Sie das Formular online aus und senden den Antrag ab.
  • Drucken Sie anschließend die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben aus und unterschreiben diese. Reichen Sie die Bestätigung dann beim BAFA als Scan im Upload-Bereich ein.
  • Auf Basis des vollständigen Antrags und der Nachweise erstellt das BAFA einen Bewilligungsbescheid und löst, nach Eintragung des Verkaufs im Handelsregister, die Zahlung an den Investor aus. Werden einzelne Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt oder fehlen Nachweisdokumente, erhalten Sie eine Ablehnung.

  • Die Anträge von Unternehmen und Investor müssen online beim BAFA gestellt worden sein, bevor mit der Maßnahme begonnen wird (zum Beispiel Zahlung der Investitionssumme, Vertragsunterzeichnung), anderenfalls kann keine Förderung erfolgen.
  • Förderfähigkeitsbescheide von Unternehmen sind 12 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen die Investoren ihre Anträge gestellt haben. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Bescheide ist nicht möglich. Die Unternehmen können aber einen neuen Antrag auf Förderfähigkeit stellen.
  • Zuwendungsbescheide von Investoren haben im Regelfall eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die Anteile erwerben (Investition) und die Durchführung dieser Investition einschließlich der Zahlung des vollständigen Ausgabepreises der Anteile an das Unternehmen beim BAFA nachweisen. Im Falle von Beteiligungen mittels Wandeldarlehen oder der Vereinbarung von Meilensteinen, haben die Bescheide eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten. Eine Verlängerung der jeweiligen, im Bescheid genannten, Frist ist nicht möglich.
  • Anträge auf den Exitzuschuss müssen spätestens 3 Monate nach der Veräußerung (Datum der Vertragsunterzeichnung) beim BAFA gestellt worden sein.

Es fallen keine Kosten für die Antragsteller an.

  1. Antrag Unternehmen: circa 2-6 Wochen
  2. Antrag Investor: circa  4-6 Wochen
  3. Zahlungsabruf Investor: circa 3-6 Monate
  4. Antrag Exitzuschuss: circa 3 Monate
     

  • Erforderliche Unterlage/n

    Antrag Unternehmen:

    • Handelsregisterauszug
    • gegebenenfalls eine Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens 

    Antrag Investor:

    • keine weiteren Unterlagen bei Anträgen von natürlichen Personen
    • Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste bei Anträgen von Beteiligungsgesellschaften

    Zahlungsabruf Investor

    • elektronisches Formular „Zahlungsabruf“
    • Kontoauszug des Investors über die erfolgte Überweisung der Investitionssumme  
    • schriftliche Bestätigung des Unternehmens über den Erhalt der Zahlung
    • Kopie des notariell beurkundeten neuen Gesellschaftsvertrages/der notariell beurkundeten neuen Satzung
    • Kopie des Kapitalerhöhungsbeschlusses einschließlich Übernahmeerklärung (bei GmbH) oder Zeichnungsschein (bei Aktiengesellschaft)
    • Kopie des Darlehensvertrages im Falle eines Anteilserwerbs über ein Wandeldarlehen
    • Kopie des Beteiligungsvertrages (Gesellschaftervereinbarung/Aktionärsvereinbarung) 

    Antrag Exitzuschuss:

    • Kontoauszug des Investors über den Erhalt des Kaufpreises
    • Veräußerungsvertrag

  • Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen – INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

AdresseBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
+49 6196 908-0+49 6196 908-0
+49 6196 908-496+49 6196 908-496

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)