Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Schmidmühlen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Fischtreppe Emhof

Dienstleistungen

Waffen, Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.

Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

keine

Die Gebühren für die Eintragung der Erwerbsberechtigung für die Waffe in die Waffenbesitzkarte betragen zwischen 22,50 und 150 EUR.

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

  • § 10 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
  • § 36 Waffengesetz (WaffG)
  • § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Landratsamt Amberg-Sulzbach

AdresseLandratsamt Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
+49 9621 39-0+49 9621 39-0
+49 9621 37605-0+49 9621 37605-0

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)