Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Schmidmühlen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Fischtreppe Emhof

Dienstleistungen

IT-Verfahren der Zollverwaltung, Anmeldung

Die IT-Verfahren ATLAS und AES dienen der elektronischen Zollabwicklung. Um Ihre verbrauchsteuerpflichtigen Warensendungen unter Steueraussetzung elektronisch anmelden und abwickeln zu können, müssen Sie an EMCS teilnehmen.

Wenn Sie grenzüberschreitend mit Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) Handel betreiben, müssen Sie am "Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystem" (ATLAS) teilnehmen. Das automatisierte Ausfuhrverfahren, in der EU "Automated Export System" (AES) genannt, ist für exportierende Unternehmen in der EU in der Regel verpflichtend. Es ermöglicht die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch mit der Zollverwaltung in den IT-Verfahren ATLAS und AES ist unter Nutzung einer zertifizierten Softwarelösung eine Anmeldung erforderlich. Als Alternative bietet Ihnen die Zollverwaltung die Möglichkeit, Anmeldungen über Internetanwendungen zu erstellen

Befördern Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren, ohne dass diese bereits mit der Verbrauchsteuer belastet sind, spricht man von einer „Beförderung unter Steueraussetzung“. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich die Waren auf dem Weg zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befinden. Mit dem System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren EMCS (Excise Movement and Control System) wird die Beförderung unter Steueraussetzung innerhalb der EU kontrolliert. 

Wenn Sie eine zertifizierte Software für den elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung im EMCS-Verfahren nutzen wollen, müssen Sie sich anmelden. Alternativ können Sie am EMCS-Verfahren über die "Internet-EMCS-Anwendung" (IEA) teilnehmen.

  • Sie betreiben grenzüberschreitend Handel und/oder
  • Sie befördern verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung.
  • Anmelden können Sie sich, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • Für die Übermittlung der Teilnehmernachrichten muss eine von der GZD zertifizierte Software eingesetzt werden.
    • Sie müssen eine EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification Number) besitzen und gegebenenfalls eine zugehörige Niederlassungsnummer. Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos von der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement (GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement) vergeben.
      • Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, können Sie mit
        • dem Formular EORI-Nummer (Formular 0870a) die Erteilung einer EORI-Nummer beantragen.
        • Privatpersonen sowie rechtlich unselbstständige Unternehmens- oder Organisationseinheiten verwenden bitte die speziellen Formulare 0870c (Privatpersonen) und 0870b (Niederlassungsnummer).
    • Ihnen muss eine Beteiligten-Identifikationsnummer (BIN) zugeteilt sein. Die BIN ersetzt im elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung die handschriftliche Unterschrift. Die BIN beantragen Sie bei der GZD - DO Weiden – Teilnehmermanagement.
      • Wenn Sie noch keine BIN haben, können Sie mit 
        • dem Formular BIN-Antrag (Formular 0872) oder dem  Internetantrag BIN (IA-BIN) die Erteilung einer BIN beantragen.

Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahme ATLAS finden Sie im „Merkblatt für Teilnehmer im Kapitel "Fachliche Teilnahmevoraussetzungen". Für EMCS sind die Vorgaben im "Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS" in Kapitel "Teilnahmevoraussetzungen" enthalten.
 

Für die Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS müssen Sie sich schriftlich anmelden: 

  • Laden Sie die für Sie passenden Formulare über die Internetseite der Generalzolldirektion. 
  • Für die erstmalige Anmeldung: Formular 0874 und die zugehörige Anlage 0874an
  • Zugleich müssen Sie der GZD die notwendigen Netzanbindungsangaben mitteilen: 
    • Wenn für alle Nachrichtengruppen ein einheitlicher Kommunikationsweg genutzt wird: Formular 0871 
    • Wenn für die beantragten Nachrichtengruppen unterschiedliche Kommunikationswege genutzt werden:
      •  für jede FTAM-Netzanbindung ein Formular 0871a und
      • für jede X.400-Netzanbindung ein Formular 0871b.
  • Füllen Sie das jeweilige Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Den fertigen, unterschriebenen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion - DO Weiden – Teilnehmermanagement.
  • Sofern Bedarf besteht erfolgen die Abstimmung und jegliche Benachrichtigung per E-Mail. Die BIN wird per Post an die im Antrag angegebene bevollmächtigte Person übersendet. 

Für das IT-Verfahren EMCS müssen Sie sich schriftlich anmelden: 

  • Laden Sie die für Sie passenden Formulare über die Internetseite der Generalzolldirektion.  Folgende Formulare benötigen Sie für die Anmeldung:
    • Formular 033088 (Anmeldung Teilnahme EMCS)
    • Formular 033084 (Netzanbindung/Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS) mit den Zusatzblättern
      • Formular 033085 (Technische Angaben FTAM (EMCS)) beziehungsweise
      • Formular 033086 (Technische Angaben X.400 (EMCS)) und
    • Formular 033089 (BIN-Antrag EMCS)
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion - DO Weiden – Teilnehmermanagement.
  • Sofern Bedarf besteht erfolgen die Abstimmung und jegliche Benachrichtigung per E-Mail. Die BIN wird per Post übersendet. 
  • In der Anmeldung zur Teilnahme sind insbesondere anzugeben:
    • die im Zusammenhang mit den verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnissen erteilten Verbrauchsteuernummern
    • die zertifizierte Teilnehmersoftware, die eingesetzt werden soll
    • die Angaben hinsichtlich des Zugangs zum Kommunikationsnetz der Zollverwaltung (FTAM, X.400)
  • Sofern Bedarf besteht erfolgen die Abstimmung und jegliche Benachrichtigung per E-Mail. Die BIN wird per Post übersendet.
     

Die Anmeldungen sollten Sie mindestens 5 Arbeitstage vor dem angemeldeten Gültigkeitsbeginn vorlegen.

Die Anmeldung zu ATLAS, AES und EMCS ist für Sie kostenlos. 

Die Teilnahme setzt bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus, wobei die verschiedenen Anbieter zertifizierter Software ganz unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten anbieten. 
 

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Antragsart. Für Neuanträge beträgt diese 15, für Änderungsanträge im Schnitt 1 bis 3 Arbeitstage. In Umstellungsphasen muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.

  • Erforderliche Unterlage/n

    In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

  • Verfahrensanweisung ATLAS
  • in Verbindung mit § 8 Zollverordnung (ZollV)
  • Verfahrensanweisung EMCS
  • in Verbindung mit § 10 Tabaksteuergesetz (TabStG)
  • § 16 Tabaksteuergesetz (TabStV)
  • § 13 Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
  • § 29 Alkoholsteuergesetz (AlkStV)
  • § 3 Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)
  • § 9 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
  • § 15 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
  • § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
  • § 43 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
  • § 32 Absatz 2 Nummer 2 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
  • § 50 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
  • § 9 Biersteuergesetz (BierStG)
  • § 16 Biersteuergesetz (BierStV)
  • § 9d Energiesteuergesetz (EnergieStG)
  • § 28a Energiesteuergesetz (EnergieStG)
  • Artikel 110 Unionszollkodex (UZK)

Generalzolldirektion Zentraldirektion II - Haushalt, IT und Service-Center

AdresseGeneralzolldirektion Zentraldirektion II - Haushalt, IT und Service-Center
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn
+49 228 303-0+49 228 303-0

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)