Steuerberater/Steuerberaterin im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, Beantragung der Bestellung einer Vertretung
Wer als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen ist, muss die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin beantragen.