Geldwäsche, Erhalt einer Rückmeldung von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Intelligence Unit, kurz FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.
Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der FIU unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.
Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung
- des eigenen Meldeverhaltens
- des eigenen Risikomanagements:
- Risikoanalyse und hierauf aufbauende Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- der Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten, unter anderem:
- Identifizierung der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners und gegebenenfalls der für sie oder ihn auftretenden Person
- Prüfung, ob die für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist
- Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten:
- die Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners steht oder
- die Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird
- Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung; Feststellung, ob es sich bei der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person handelt
- Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt im In- oder Ausland ausüben oder in den vergangenen 12 Monaten ausgeübt haben
- stetige Überwachung der Geschäftsbeziehung
Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen
- sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder
- spätestens nach einem Jahr
Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen abgegeben.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über goAML, dem Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchen (FIU).
- Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
- § 10 Geldwäschegesetz (GwG)
- § 41 Absatz 2 Geldwäschegesetz (GWG)
- § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)
- § 28 Absatz 1 Nummer 7 Geldwäschegesetz (GwG)