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Dienstleistungen

Kreisstatistik, Kreisdatensammlung

Landrätsamter können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Landkreisdaten sammeln.

Landratsämter können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Die Landratsämter können statistische Daten über den Landkreis sammeln. Die Informationen zu verschiedenen Merkmalen (beispielsweise aus den Themenbereichen Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Wirtschaft, Bildungs- und Sozialwesen) können von dem Bayerischen Landesamt für Statistik, den Gemeinden, den Kammern oder anderen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Aufgaben können durch Satzungen sowie durch Gesetze oder staatliche Rechtsverordnungen angeordnet werden.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

AdresseLandratsamt Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
+49 9621 39-0+49 9621 39-0
+49 9621 37605-0+49 9621 37605-0

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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