Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Insbesondere folgende Aufgabenfelder gehören zum Tätigkeitsbereich des Straßenbetriebsdienstes:
Sofortmaßnahmen am Straßenkörper
Grünpflege
Wartung und Instandsetzung der Straßenausstattung
Reinigung
Winterdienst
Beseitigung von Unfallschäden
Allgemeine Wartungstätigkeiten
Mehr zum Thema "Leistungen des Straßenbetriebsdienstes" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").
§ 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)