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Dienstleistungen

Kreisstraßen, Straßenbau

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden bauen und unterhalten die Kreisstraßen innerhalb ihres Gebietes. Die Landkreise können die Verwaltung der Kreisstraßen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern) gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen.

Nähere Informationen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zum Bau von Kreisstraßen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").

  • Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
  • Art. 41 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
  • Art. 59 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Landratsamt Amberg-Sulzbach

AdresseLandratsamt Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
+49 9621 39-0+49 9621 39-0
+49 9621 37605-0+49 9621 37605-0

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/dienstleistungen