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Dienstleistungen

Landwirtschaftliche Wildhaltung, Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

  • § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Landratsamt Amberg-Sulzbach

AdresseLandratsamt Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
+49 9621 39-0+49 9621 39-0
+49 9621 37605-0+49 9621 37605-0

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/dienstleistungen