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Dienstleistungen

Wasser- und Eisgefahr, Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. 

Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.

  • Art. 50 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Markt Schmidmühlen

AdresseMarkt Schmidmühlen
Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen
+49 9474 9403-0+49 9474 9403-0
+49 9474 9403-33+49 9474 9403-33

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/dienstleistungen