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Dienstleistungen

Markt, Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

  • Marktsatzung
  • § 70 Gewerbeordnung (GewO)

Markt Schmidmühlen

AdresseMarkt Schmidmühlen
Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen
+49 9474 9403-0+49 9474 9403-0
+49 9474 9403-33+49 9474 9403-33

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/dienstleistungen