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Dienstleistungen

Kindesmisshandlung, Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

  • Personalausweis oder Reisepass

  • §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Polizeipräsidium Oberpfalz

AdressePolizeipräsidium Oberpfalz
Bajuwarenstraße 2c
93053 Regensburg
+49 941 506-0+49 941 506-0
+49 941 506-1429+49 941 506-1429

Polizeiinspektion Amberg

AdressePolizeiinspektion Amberg
Kümmersbrucker Straße 1a
92224 Amberg
+49 9621 890-0+49 9621 890-0
+49 9621 890-3099+49 9621 890-3099

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