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Dienstleistungen

Kindesmisshandlung, Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

  • Personalausweis oder Reisepass

  • §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Polizeipräsidium Oberpfalz

AdressePolizeipräsidium Oberpfalz
Bajuwarenstraße 2c
93053 Regensburg
+49 941 506-0+49 941 506-0
+49 941 506-1429+49 941 506-1429

Polizeiinspektion Amberg

AdressePolizeiinspektion Amberg
Kümmersbrucker Straße 1a
92224 Amberg
+49 9621 890-0+49 9621 890-0
+49 9621 890-3099+49 9621 890-3099

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