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Dienstleistungen

Vergewaltigung, Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

  • § 177 Strafgesetzbuch (StGB)
  • §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Polizeipräsidium Oberpfalz

AdressePolizeipräsidium Oberpfalz
Bajuwarenstraße 2c
93053 Regensburg
+49 941 506-0+49 941 506-0
+49 941 506-1429+49 941 506-1429

Polizeiinspektion Amberg

AdressePolizeiinspektion Amberg
Kümmersbrucker Straße 1a
92224 Amberg
+49 9621 890-0+49 9621 890-0
+49 9621 890-3099+49 9621 890-3099

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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