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Dienstleistungen

Wasserverbände, Beratung und Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.

Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.

  • Art. 2 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG)
  • Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)

Landratsamt Amberg-Sulzbach

AdresseLandratsamt Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
+49 9621 39-0+49 9621 39-0
+49 9621 37605-0+49 9621 37605-0

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/dienstleistungen