Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Schmidmühlen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Markt Schmidmühlen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Fischtreppe Emhof

Dienstleistungen

Gesundheitsförderung und Prävention, Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Initiative "Gesund.Leben.Bayern."

Mit der Initiative Gesund.Leben.Bayern. fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wissensbasierte und qualitätsgesicherte Modellprojekte, die das individuelle Verhalten sowie Bedingungen in der Lebensumwelt berücksichtigen.

Zweck und Gegenstand der Förderung

Ziel der Initiative Gesund.Leben.Bayern. (GLB) ist die Förderung und Begleitung von Präventionsmaßnahmen. Die Schwerpunkte liegen in den vier zentralen Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans:

  • Gesundes Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule
  • Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur
  • Gesundes Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld
  • Gesundheitliche Chancengleichheit

Außerdem werden Projekte bevorzugt gefördert, die die Gesundheitskompetenz stärken und einen Bezug zu den Präventionsschwerpunkten des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) haben. Ausführliche Informationen dazu sind unter www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/gesund-leben-bayern zu finden.

Zuwendungsempfänger

Die Projekte können von einer Vielzahl von Partnern geplant und durchgeführt werden. Antragsteller können u.a. sein: Hochschulen und Universitäten, Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens und andere.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind nur Personal- und Sachausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Investitionskosten können nicht gefördert werden. 

Höhe der Zuwendung

Es bestehen keine festgelegten Vorgaben zur finanziellen Höchstförderung. Bei der Erstellung des Finanzplans ist auf einen Eigenanteil von 20 % zu achten. Von nicht-universitären Einrichtungen ist zudem die Hälfte des Eigenanteils, d. h. 10 % des gesamten Projektbudgets, als bare Mittel einzubringen.

Voraussetzung für eine Förderung durch die Gesundheitsinitiative ist, dass mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen wird.

Nicht gefördert werden Werbemaßnahmen für Produkte, einzelne Betriebe oder Personen. Wichtig ist daher, dass neutrale Partner, welche verbindlichen Formen der Finanzdarlegung und Organisation unterliegen, eingebunden sind.

Eine Projektevaluation ist unerlässlich.

Anträge können grundsätzlich ganzjährig im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingereicht werden. Alle eingehenden Anträge werden in einem mehrstufigen Verfahren begutachtet und dem StMGP zur Entscheidung vorgelegt. Eine Antragstellung sollte daher mit ausreichend Vorlauf zum geplanten Projektbeginn erfolgen. Wir empfehlen, Ihren Antrag mindestens vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen.

Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das jeweils aktuelle Antragsformular sowie den Kosten- und Finanzierungsplan. Die Dokumente stehen im Feld „Formulare“ zum Download zur Verfügung. Hier finden Sie auch ausführliche „Hinweise für Antragsteller“.

Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im LGL berät Sie fachlich und das Fördersachgebiet des LGL übernimmt die organisatorische Abwicklung der Förderung.

Wir empfehlen, Ihren Antrag mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten zum geplanten Projektbeginn einzureichen.

keine

Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens vier Monate.

Leitprinzipien der Gesundheitsinitiative: 

  • Es werden vorrangig Projekte der Gesundheitsförderung und Primärprävention gegenüber sekundär- und tertiärpräventiven Ansätzen im Rahmen der o.g. Handlungsfelder gefördert.
  • Projekte, die lebensweltorientiert intervenieren („Setting-Ansatz“) bzw. die eine wirksame Kombination von individuumsbezogener Verhaltensprävention und umfeldbezogener Verhältnisprävention darstellen, werden bevorzugt.
  • Projekte sollen sozial inklusiv sein sowie Gender- und Migrationsaspekte einbeziehen. Eine Verringerung sozialer Ungleichheit wird angestrebt.
  • Ein wichtiges Förderkriterium sind Wissensbasierung, Evaluation und Qualitäts­management aller Maßnahmen. Der aktuelle wissenschaftliche Stand ist in der Projektbeschreibung darzustellen. Bereits im Planungsstadium sollen projektbezogene geeignete Evaluationsstrategien zur Zielerreichung mit einbezogen werden.
  • Projekte sollen partizipative Elemente, falls angemessen, beinhalten, wie z. B. eine aktive Einbindung der Zielgruppe bei Planung, Umsetzung oder Evaluation.
  • Projekte sollen innovativ sein, einen Modellcharakter aufweisen und ein eventueller künftiger Transfer soll von Anfang an mitberücksichtigt werden, z. B. auch durch die Erstellung von Transferhilfen und die Berücksichtigung der strukturellen Voraus­setzungen beim potenziellen Transferpartner schon bei der Projektplanung.
  • Projekte sollen möglichst in Kooperationen durchgeführt werden, die als tragfähige Basis für eine Fortsetzung bewährter Projekte dienen können. Es sind besonders Praxis-Wissenschaftskooperationen erwünscht, auch intersektorale Kooperationen, die mit einer gemeinsamen Zielsetzung den Problemstellungen effektiv und nachhaltig begegnen können. 

 

Sonstige Hinweise

  • Vor Antragstellung sind eine Projektskizze und ein Kosten- und Finanzierungsplan beim LGL einzureichen. Die Projektskizze sollte einen Umfang von zwei Seiten aufweisen.
  • Die grundsätzliche Höchstförderdauer beträgt zwei Jahre.
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids ist eine einseitige Projektbeschreibung für die Internetseite der Gesundheitsinitiative zu übermitteln.
  • Bei Projekten mit mehr als einjähriger Förderung ist einmal jährlich ein Zwischenbericht in elektronischer Form zu erstellen. Das Formular wird vom LGL zur Verfügung gestellt.
  • Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des geförderten Projekts hat der Zuwendungsempfänger dem LGL einen Abschluss- und Selbstevaluationsbericht in elektronischer Form und ggf. bei Bedarf weitere, für eine Evaluation erforderliche Daten, zu übermitteln. Die Vorlagen für den Abschluss- und den Selbstevaluationsbericht werden vom LGL zur Verfügung gestellt. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, während der Projektlaufzeit entsprechende Daten zu erheben und zu dokumentieren, die zur aussagekräftigen Anfertigung des Selbstevaluationsberichtes nötig sind.
  • Die Verwendung der Projektmittel ist nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist dem LGL innerhalb von sechs Monaten vorzulegen.
  • Für Maßnahmen, die nach diesen Grundsätzen gefördert werden, darf keine Förderung aus anderen Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Werden für diesen Zweck Mittel des Bundes oder der EU gewährt, so wird die staatliche Förderung entsprechend reduziert. Die beantragte Zuwendung ist eine Subvention iSd § 264 StGB (Subventionsbetrug). Die für die Gewährung der Zuwendung maßgeblichen Tatsachen sind subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB. Mit dem Zuwendungsantrag ist eine entsprechende Erklärung hierüber abzugeben.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, im Rahmen von Veröffentlichungen sowie sonstiger Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig auf die Förderung aus Mitteln der Gesundheitsinitiative GLB hinzuweisen. Dabei ist stets das für den Förderbereich eingeführte Logo, das vom StMGP zur Verfügung gestellt wird, zu verwenden.

 

  • Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
  • Art. 106 - 109 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
  • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der EU-Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
  • Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

AdresseBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
+49 9131 6808-0+49 9131 6808-0
+49 9131 6808-2102+49 9131 6808-2102

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)