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Dienstleistungen

UV-Bestrahlungsgeräte, Überwachung der Betreiber

Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von Sonnenstudios.

Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.

Die Gewerbeaufsicht

  • überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
  • überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
  • überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)

  • Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
  • Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)

Regierung der Oberpfalz

AdresseRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199+49 941 5680-1199

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/dienstleistungen