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Dienstleistungen

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS), Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.

Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).

baldmöglichst

keine

Staatliches Schulamt im Landkreis Amberg-Sulzbach

AdresseStaatliches Schulamt im Landkreis Amberg-Sulzbach
Beethovenstr. 7
92224 Amberg
+49 9621 39611+49 9621 39611
+49 9621 39614+49 9621 39614

Regierung der Oberpfalz

AdresseRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199+49 941 5680-1199

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/dienstleistungen