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Dienstleistungen

Handwerk, Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde

Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkern in ihrem Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf Antrag.

Selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.

Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.

Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.

Bei den Handwerkskammern gibt es Richtlinien über die Verleihung von Ehrenurkunden und Auszeichnungen, die zumeist vom Vorstand beschlossen werden. Dort erfolgt deshalb auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehrung oder Auszeichnung, deren Abwicklung sowie die Verwaltung der Daten.

Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

  • Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde

  • Kammerinterne Regelung über die Verleihung von Ehrenurkunden der jeweiligen Handwerkskammer

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

AdresseHandwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Nikolastraße 10
94032 Passau
+49 851 5301-0+49 851 5301-0

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