Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Schmidmühlen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Dienstleistungen

Gemeinde- und Landkreiswahlen, Wahlprüfung

Die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis werden geprüft.

Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft beim Vollzug des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis (Art. 50 Abs. 1 GLKrWG).

Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Wahlprüfung ist gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden das Landratsamt, gegenüber den kreisfreien Gemeinden und Landkreisen die Regierung.

Die Wahlprüfung erfolgt von Amts wegen. Sie ist unabhängig von einer etwaigen Wahlanfechtung durchzuführen.

Stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass Wahlvorschriften verletzt worden sind, und ist es möglich, dass es dadurch zu einer unrichtigen Sitzverteilung oder Ämterverteilung gekommen ist, kann sie das Wahlergebnis berichtigen. Ist eine Berichtigung nicht möglich, hat sie die Wahl für ungültig zu erklären.

Die Wahlprüfung erfolgt innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses.

Das Verfahren ist kostenfrei.

  • Art. 50 Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (GLKrWG)

Landratsamt Amberg-Sulzbach

AdresseLandratsamt Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
+49 9621 39-0+49 9621 39-0
+49 9621 37605-0+49 9621 37605-0

Regierung der Oberpfalz

AdresseRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199+49 941 5680-1199

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)