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Lebenslagen
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Kindergartenbetreuung
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.
Leistungen
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Beantragung einer Unterstützung
Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Kommunale Kindertageseinrichtung, Anmeldung
Kinderbetreuung, Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
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