Bilder ausblenden
Bilder einblenden
Seite drucken
Lebenslagen
Startseite | Online-Dienste | Lebenslagen
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Gegensatz zur Ehe weitgehend nicht gesetzlich geregelt. Bestimmte Regelungen gelten aber auch in diesem Fall.
Leistungen
Vor- und Nachnamen von Kindern, Informationen zur Bestimmung
Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung
Alleinsorge, Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Zurück
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/lebenslagen