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Lebenslagen
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Amtliche Beglaubigungen
Für einige Amtswege müssen Sie Dokumente oder Unterschriften beglaubigen lassen, da diese sonst von den Behörden nicht anerkannt werden. Dies gilt besonders für ausländische und fremdsprachige Dokumente.
Leistungen
Amtliche Beglaubigung, Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation
Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Vorbeglaubigung für die Legalisation
Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille
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