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Chancengleichheit
Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört das Verbot von Diskriminierung z. B. aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft.
Leistungen
Entwicklungspolitik und internationale Beziehungen, Allgemeine Informationen
Kommunale Gleichstellungsarbeit, Informationen
Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren, Beantragung einer Kostenerstattung
Gleichstellungsbericht, Erstellung
Arbeitsmarktfonds, Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung
Berufliche Rehabilitierung, Beantragung von Ausgleichsleistungen
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