Seite drucken
Lebenslagen

Vollstreckung

Erhebt ein Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid, können Unternehmer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und erhalten einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel.
http://bsp.schmidmuehlen.de//online-dienste/lebenslagen