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Lebenslagen
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Bewirtschaftung
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
Leistungen
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, Anordnung
Energieeffizienz, Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für kommunale Unternehmen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden
Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren
Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen
Sportstätte der Gemeinde, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Kommunaler Schlachthof, Zahlung der Benutzungsgebühren
Kommunaler Schlachthof, Erlass von Benutzungsbedingungen
Volkshochschule, Erlass von Benutzungsregelungen
Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren
Kommunale Musikschule, An-, Ab- und Ummeldung
Kommunale öffentliche Einrichtungen, Zahlung der Benutzungsgebühren
Kommunale öffentliche Einrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung
Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Kommunales Energiemanagement, Informationen
Kommunaler Hochbau, Informationen zur Sanierungsplanung
Energieeffizienz, Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für kommunale Körperschaften für die Sanierung von Nichtwohngebäuden
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