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Lebenslagen
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Einspruch, Widerspruch und Prozess
Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.
Leistungen
Familiengericht, Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
Kommunen, Rechtsaufsicht
Prozessvertretung, Vertretung des Freistaats Bayern als Prozesspartei
Jugendhilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens
Eingliederungshilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens
Pflegeversicherung, Beantragung eines Schiedsverfahrens
Sozialhilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens
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